Erfatal-Museum Hardheim
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Dorf und Herrschaft im Erfatal

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Herr und Bauer: mittelalterliche Herrschaft

"»Niemand kann zween Herren dienen« heißt ein viel gebrauchtes Wort; für den Bauer des 16. Jahrhunderts und der folgenden Jahrhunderte bis ins 19. hinein galt das nicht: der mußte oft genug nicht nur zweien, sondern vier und fünf und noch mehr Herren dienen, nämlich abgesehen vom Kaiser einem Landesherren, unter dem häufig ein Dorfherr stand, einem oder mehreren Zehntherrn, dem Grundherrn, dem Leibherrn, ganz abgesehen davon, daß er dem Schultheißen und dem Gericht seiner Gemeinde und den Bürgermeistern und so manchen andern Dorfherrn zwar nicht zu dienen, aber je nach Lage der Dinge zu gehorchen hatte."

So faßt Theodor Knapp - der Schwiegervater des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuß - die Lage des mittelalterlichen Bauern zusammen. Und es fehlt hier der Raum, auch nur annähernd die Herren aufzuzählen, denen ein Bauer in Erfeld oder Bretzingen, Hardheim oder Schweinberg dienen mußte.

Und diese Herrschaftsverhältnisse galten nicht nur im Mittelalter: noch vor 150 Jahren mußten die Hardheimer Bauern den Zehnten ihrer Erträge abliefern, und die Gültablösungen aus der Grundherrschaft zogen sich bis in die Zeit des Kaiserreichs hinein.

Diese Abgaben und Dienste bedeuteten über Jahrhunderte hinweg für die Bauern Last und Mühsal.

Gegen sie wendeten sie sich im großen Bauernaufstand von 1525, aber auch in der Revolution von 1848: während in den Städten um Pressefreiheit und Parlamentisierung gekämpft wurde, stürmten die Hardheimer Bauern den Zehntspeicher der Zehntherren - der Fürsten zu Leiningen - und leerten ihn. Außerdem verbrannten sie die alten Akten, in denen die Feudallasten verzeichnet waren.

Exponattexte

G 12.5

Die Stellung des Bauern im mittelalterlichen Herrschaftssystem - am Beispiel des Dorfes Bretzingen im 15. Jahrhundert.

Ein Bauer in Bretzingen konnte im 15. Jahrhundert folgende Herren haben: Landesherr in Bretzingen war seit 1294 (und bis 1656) der Erzbischof von Mainz, Kirchenherr war das Domkapitel in Würzburg. Leibherr war unter anderem im Jahr 1561 der Abt des Klosters Amorbach, Grundherr neben vielen anderen beispielsweise im Jahr 1408 Heinz Stumpf von Schweinberg. Die Gerichtsherrschaft lag um 1440 beim Abt des Klosters Amorbach und Ortsherren waren 1409 Werner von Hardheim und Arnold von Rosenberg.

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Mittelalterliche Herrschaft - Beispiel Steinemühle 1482

Ein Beispiel für die komplizierte Regelung der verschiedenen Herrschaftsbereiche im ausgehenden Mittelalter ist ein Lehensbrief des Ritters Georg (II.) von Hardheim über seine Hälfte der Steinemühle.
Diese Mühle wurde erstmals 1322 erwähnt und ist bis ins 17. Jahrhundert an die beiden Hardheimer Schlösser gebunden - die eine Hälfte der Mühle geht zusammen mit dem Unteren Schloß von Würzburg, die andere zusammen mit dem Oberen Schloß von Wertheim bzw. Mainz zu Lehen.
Der Lehensbrief des Ritters Georg von Hardheim aus dem Jahr 1482 betrifft die Hälfte der Mühle, die zum Oberen Schloß gehört. Dieses Lehen wird in Erbpacht auf Conz (Kunz) Beger übertragen.
Zur Mühle gehören folgende Güter, die mit den jeweiligen Abgaben in dem Lehensbrief aufgeführt werden:
- ein Krautgarten bei der Mühle;
- 3 Morgen Acker (ca. 1 ha) in der "Buchelden wenden auf Contz Mühlichen"; Abgabe: 3 Simmer (ca. 45 l) flürlichen Zins an den Kaplan zu Schweinberg;
- 1 Morgen Acker (ca. 0,36 ha) am "rothen Rein";
- 2 Morgen Acker (ca. 0,72 ha) "im sauren flur am fartwega, wendt uf Henslein Loer";
- 1 Morgen Acker (ca. 0,36 ha) bei der Gerbigsmühle; Abgabe: 6 Pfennig Zins dem Altar der hl. Agnes in der Spitalkirche in Hardheim.
- 3/4 Morgen (ca. 0,27 ha) Weingarten "am Schmalenberg";
- "Wißflecklein zwischen den Mühlen-Bechen".

Jährliche Abgaben für die Mühle:
- 10 Malter Korn (ca. 1500 l) in das Ober- und das Unterschloß in Hardheim;
- 10 Malter Kornmehl (ca. 1500 l) in das Ober- und das Unterschloß in Hardheim;
- 2 Simmer Mußmahl (ca. 30 l) auf Jakobi in jedes Schloß
- 12 Tournos (= 96 Pfennig, also 0,8 Gulden)
- 4 Kapaune in jedes Schloß

Für beide Schlösser, ihre Untertanen und die Höpfinger gilt Mahlzwang in der Steinemühle; zudem sind der Müller und seine Erben von Diensten gegenüber dem Grundherrn - auch Vorspanndiensten - befreit.

G 14.1

Grenzstein; 1594

Im Jahr 1594 wurde in Hardheim anläßlich einer "Inventur" der Besitz der Herren von Hardheim in einer Güterbeschreibung festgehalten. Offensichtlich wurden dabei auch verschiedene Güter durch Steine markiert - aus diesem Jahr stammt auch dieser Stein mit der Signatur LM 1594.

G 14.2

Grenzstein; Ende 16. Jahrhundert

VH steht auf diesem Grenzstein wie das Wappen mit dem Turm für den Besitz des (Georg Wolf) V(on) H(ardheim), APVL und das Wappen mit dem Sparren und den Schindeln für seine dritte Frau A(nna) P(hilippa) V(on der) L(eyen).

G 14.3

Grenzstein; 1594

I(örg) W(olf von Hardheim) grenzt mit diesem Stein seine Güter vom Gebiet der Würzburger Bischöfe ab, die als Wappen den "fränkischen Rechen" führen, das Symbol des Herzogtums Franken.


G 13

Bauer und Herr: Bauernkrieg

Das 16. Jahrhundert beginnt in Franken für die Bauern mit großer Not: Mißernten und höhere Abgaben verschlechtern ihre Lage. Auch kündigt sich ein großer Umbruch an: das mittelalterliche Weltbild kommt durch humanistische und reformatorische Gedanken ins Wanken, der Buchdruck trägt sie bis ins kleinste Dorf.

Zum ersten Mal kommt die Bewegung in der Bauernschaft in der Verehrung des Pfeifers von Niklashausen zum Ausdruck: Hans Böheim predigt im Taubertal Entsagung und wendet sich damit gegen die Ausschweifungen der geistlichen und weltlichen Herren. Der Bischof von Würzburg läßt ihn am 19. Juli 1476 auf dem Scheiterhaufen hinrichten.

Weitere Aufstände unter dem Zeichen des Bundschuh - dem Schuhwerk des einfachen Mannes - mehren sich; Martin Luther predigt die Reformation der Kirche und die Freiheit des Christenmenschen. In Südwestdeutschland und in Thüringen brechen im Frühjahr 1525 große Aufstände aus.

Die Bauern finden ihre Forderungen in den Zwölf Artikeln, die als gedruckte Flugschrift überall Verbreitung finden: freie Wahl des Pfarrers, der Zehnte nur zur Finanzierung der Kirche, Aufhebung der Leibeigenschaft, freie Jagd, Fischerei und Waldnutzung, Reduzierung von Abgaben und Diensten, Gerichtsbarkeit nach älteren (germanischen) Gerichtsordnungen - das sind die "revolutionären" Forderungen der Bauern.

Ende April 1525 plündern die Bauern der Umgegend das Obere Schloß in Hardheim; Anführer war Mathes Beyer aus Schweinberg. Anfang Mai wird der kleine Bauernhaufen des Erftals nach Würzburg gerufen, wo die Bürger der Stadt sich gegen den Bischof auf der Marienburg mit den Bauern verbrüdert haben. Bei den Bauern sind sogar Angehörige des niederen und hohen Adels, teils freiwillig, teils gezwungenermaßen - so auch der Graf Georg von Wertheim und der Ritter Hans von Hartheim.

Das Ende des Aufstands: nach der "Bluttat von Weinsberg", einzige Greueltat der Bauern, schlagen die Herren zurück, unterstützt von Luthers Schrift "Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern". Am 2. Juni 1525 kommt es bei Königshofen zur Schlacht zwischen den Bauern und dem Heer des Schwäbischen Bundes. Die Bauern werden besiegt, und der "Bauernjörg" Truchseß Georg III. von Waldburg hält ein "Blutgericht" - Dörfer werden verwüstet, Menschen verbrannt, geköpft, geblendet, verstümmelt und verjagt.

Der Bauer im mittelalterlichen Dorf

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