Erfatal-Museum Hardheim
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Jüdisches Leben in Hardheim

13. April - 8. Juni 1997

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Die Anfänge der Geschichte Im Mittelalter

Zwischen Mittelalter und Neuzeit

Im Fürstbistum Würzburg

An der Wende – der Beginn der Blütezeit

 


Die Anfänge der Geschichte

Tafel 1.1

Im Mittelalter

Die Anfänge der jüdischen Gemeinde in Hardheim reichen weit zurück: schon im Jahr 1318 werden Juden erwähnt, als Kaiser Ludwig der Bayer die Hardheimer Juden um 200 Pfund Heller an die Ritter Werner und Reinhard von Hardheim verpfändet.

Die Gemeinde muß demnach schon eine gewisse Größe erreicht haben und bereits seit einigen Jahrzehnten existieren; genauere Angaben hierzu fehlen jedoch ebenso wie weitere Nachrichten aus der folgenden Zeit. Vor allem bleibt fraglich, wie stark die jüdische Gemeinde in Hardheim von den Pogromen in der Mitte des 14. Jahrhunderts betroffen war.

Als sich in den Jahren 1348/49 die Pest über Europa ausbreitete und vor allem in den Städten ungezählte Opfer forderte, wurden vielfach die Juden beschuldigt, die Seuche durch Vergiften der Brunnen verursacht zu haben. Wie schon Ende des 13. Jahrhunderts, als die Juden unter dem Vorwand der Hostienschändung in blutigen Ausschreitungen zu Hunderten verjagt oder ermordet wurden, kam es auch nun zu Gewalttätigkeiten; viele jüdische Gemeinden gingen unter.

Doch scheint es auch späterhin in Hardheim Juden gegeben zu haben: 1451 gewährt der Erzbischof von Mainz dem Juden Michael von Hardheim einen Schutzbrief - das Schutzrecht der Herren von Hardheim scheint wie der Ort selbst in zwei Teile geteilt worden sein, deren Oberlehensherrschaft zum einen bei Mainz, zum anderen bei Würzburg lag.

T 1.1a

Urkunde Kaiser Ludwigs des Bayern; 14. September 1318

Transkription:

1 Wir Ludowich von Gotes Gnaden Romischer Könich ze allen zeiten merer des Riches. Thun kunt allen /
2 den die disen brief ansehen oder hören lesen. Das wir unsern getrewen Reynharten und Wernhern von Hart/
3 heim umb den dienst, den si uns nuo habent geheyzen ze tuon, gelten süln zwai hundert phunt haller. Und /
4 fuor die selben haller versetzen wir in unser juden die ze Hardheim gesezzen sint, als lang ze halten, bis wir /
5 si umb die vorgeschriben zwai hundert phunt haller von in wider ledigen. Dar über ze urkunde geben /
6 wir in disen brief mit unser Insigel versigelten. Der geben ist ze Frankenfurt. an dem Dienstag /
7 nach des heiligen Creutts tag als es erhöhet wart. Da man zalt von Crists geburt dreyzehen hundert /
8 jare dar nach in dem ahtzehenden Jare in dem vierten Jare unsers Riches

Übertragung:

Wir Ludwig, von Gottes Gnaden Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, tun kund allen, die diesen Brief sehen oder hören lesen, daß wir unseren getreuen Reinhard und Werner von Hardheim für den Dienst, den sie uns nun haben geheißen zu tun (um den sie uns gebeten haben), gelten sollen 200 Pfund Heller. Und für dieselben Heller versetzen wir ihnen unsere Juden, die zu Hardheim gesessen sind, so lange zu halten, bis wir sie um die erwähnten 200 Pfund Heller von ihnen wieder ledigen (einlösen). Darüber zur Urkunde geben wir ihnen diesen Brief, mit unserem Siegel versiegelt, der gegeben wurde zu Frankfurt, am Dienstag nach des Heiligen Kreuzes Tag, als es erhöht wurde, da man zählt von Christi Geburt dreizehnhundert Jahre, danach im achtzehnten Jahr, im vierten Jahr unseres Reichs.

(Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Kaiser Ludwig Selekt 165)

 

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Tafel 1.2

Zwischen Mittelalter und Neuzeit

Für vierhundert Jahre versiegen die Nachrichten über die jüdische Gemeinde in Hardheim fast ganz - sporadische Nennungen einzelner Juden aus Hardheim scheinen zu belegen, daß die Gemeinde nach den Wirren des 14. Jahrhunderts nur noch aus wenigen Menschen besteht.

Aber die Gemeinde lebt fort: 1607 verlangt Georg Wolf von Hardheim, der letzte Ortsherr aus dem Geschlecht der Adelsfamilie von Hardheim, daß die Juden im Wertheimischen Teil "abgeschafft" werden - daß in diesem Teil von Hardheim keine Juden wohnen sollen, nachdem den Herren von Hardheim allein das Recht zustehe, Juden aufzunehmen.

Dieses Recht fällt nach dem Aussterben der Herren von Hardheim wie die gesamte Ortsherrschaft an das Fürstbistum Würzburg; die Hardheimer Juden stehen nun unter dem Schutz des Bischofs, dem als Gegenleistung das jährlich zu bezahlende Schutzgeld zusteht.

Aus dem Jahr 1679 stammt schließlich der erste Hinweis auf eine Synagoge in Hardheim. 1707 ist davon die Rede, daß die Juden in des Aberleins Haus keine neue Schule errichten, aber die alte erweitern dürfen: noch in unserem Jahrhundert hieß die kleine Hardheimer Synagoge im Volksmund "Judenschul". Um 1700 leben sechs oder sieben jüdische Familien in Hardheim, insgesamt etwa 35-40 Menschen jüdischen Glaubens.

T 1.2a

Hardheimer Juden im 16. Jahrhundert

1506 wird ein Hardheimer Jude namens Manasse erwähnt, der bei der Einnahme von Impfingen durch kaiserliche Truppen geschädigt wird, wogegen sein Herr, Eberhard von Hardheim, Protest einlegt.

1527 erscheinen die Hardheimer Juden Vemkönig und Wencelslan in den Akten.

1544 wurde Moße Jud von Harten in Brackenheim wegen eines Zollvergehens gefangen genommen; er stammt jedoch möglicherweise aus einem anderen Hardheim (wohl Hartheim bei Meßstetten), denn er nennt den "durchleuchtigsten hochgebornen Fursten vnnd herrnn hern Vlrichen Zu Wirtemberg vnd zu Tecke Grauen Zu Mumpelgart" seinen "genadigen fursten vnd herrnn", ist also wohl württembergischer Untertan.

1567 ließ sich der Jude Abraham aus Hardheim in Grünsfeld nieder, wo er einen Schutzbrief der Landgräfin Mechtild von Leuchtenberg erhielt; ein Jahr später lieh er ihr die Summe von 500 Gulden auf zwei Jahre.

T 1.2b

Der Fürstbischof und die Hardheimer Juden

Anlaß für einen ausführlichen Brief des Fürstbischofs von Würzburg an "Schultheiß, Burgermeister, Vndt rath zue Hartheimb" bot im Jahr 1679 folgende Begebenheit: ein aus dem Mainzer Gebiet verwiesener Jude - er war dort aus unbekannten Gründen an den Pranger gestellt worden - hatte in der jüdischen Gemeinde in Hardheim Unterschlupf gefunden, vielleicht in der "daselbsten vffgerichten Synagii".

Da sich dieser Jude jedoch "illegal" in Hardheim aufhielt (er besaß keinen Schutzbrief), forderte der Bischof die Gemeindeverwaltung nun auf, "daß Ihr dieshalb die propria authoritate angestellte Judenschul mit Vorbedacht der deßwegen verdiensten straff so baldten abgeschaffen vndt es zu vnßerer weiteren determination sodann wid vnderthänigst berichten, demjenigen sich daselbst einschleigenden verwaißlichen Juden aber nicht nur sambt den seinigen vnser Amt Hartheimb ohne Verzug zue räumen, sondern auch bei Vermeidung anderer schärpferen Bestraffung in vnserm Hochstifft sich nicht mehr betretten zu lassen."

Eine harte Strafe für die jüdische Gemeinde: die Synagoge wurde geschlossen, weil widerrechtlich dem genannten Juden Asyl gewährt worden war. Allerdings gibt der Bischof noch eine andere Begründung für sein hartes Vorgehen: es sollen auch in Zukunft keine Juden aus Polen, Ungarn, Österreich, Schlesien und anderen Ländern aufgenommen werden, die zu den "mit der laidig Contagion inficirten ländtern" gehören - also aus Angst vor Ansteckung mit einer gefährlichen Krankheit.

(GA Hardheim, Nachlaß Prailes-Rapp Nr. 57)

T 1.2c

Schutzrecht und Schutzjuden

Bis ins 19. Jahrhundert hinein müssen Juden an ihren jeweiligen "Schutzherrn" eine jährliche Abgabe entrichten: das Schutzgeld. Dafür garantiert der Schutzherr seinen Schutzjuden gewisse Rechte und Schutz.

Dieses Recht geht zurück auf das mittelalterliche "Judenregal": Das ursprünglich alleinige Recht des Königs, Juden anzusiedeln und zu besteuern. Wie in Hardheim so wurden auch in den meisten anderen jüdischen Gemeinden die Schutzrechte an die jeweilige Herrschaft verkauft; auf diese Weise gelangten die Hardheimer Schutzjuden zunächst an die Herren von Hardheim, danach an das Fürstbistum Würzburg, an den Fürsten von Leiningen und schließlich an das Großherzogtum Baden, bis schließlich 1815 die Schutzgelder aufgehoben wurden.

 

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Tafel 1.3

Im Fürstbistum Würzburg

Die Lage der Juden im Fürstbistum Würzburg war im Vergleich vor allem mit kleineren weltlichen Territorien nicht sehr günstig; die finanziellen Belastungen waren hoch und reichten vom Schutzgeld bis hin zu besonderen örtlichen Abgaben.

Aus dem Jahr 1708 datiert so eine Bestimmung des Bischofs, daß in Hardheim (und in Schweinberg) keine zusätzlichen Juden mehr aufgenommen werden dürfen; sie sollen zudem nicht mit Christen unter einem Dach, nicht an der Kirche und nicht an offenen Straßen wohnen.

Dennoch entwickelt sich die jüdische Gemeinde im Markt- und Amtsort Hardheim weiter, und im Jahr 1725 heißt es in einer statistischen Zusammenstellung der Orte des Amtes Hardheim: "Judenschutz / Gehört dem hohenstifft allein seÿndt daselbsten 7. SchutzJuden sambt den wittwÿb". Und im Jahre 1731 werden acht Hardheimer Juden genannt; sie heißen Aberlins Jüdtle, Männlein Jud, Löser Jud, Jüdtlein Jud, Klein Löser Jud, Josua Jud und Frohm Judt.

T 1.3a

Das Testament des Lazarus David aus dem Jahr 1772

Im Verlauf des 18. Jahrhundert treten einige wenige Hardheimer Juden zum Christentum über - 1731 ein Jude namens Meerse und am 3. Mai 1772 ein Jude Abraham aus Pülfringen. Am 31. Mai 1772 ließ sich der Jude Lazarus David aus Hardheim im Alter von 19 Jahren vom Hardheimer Pfarrer Niklaus Bucher taufen. Er bekam den Namen Paul Friedrich Hafthard.

Kurz nach der Taufe verließ Hafthard seinen Geburtsort Hardheim und reiste nach Holland; er hinterließ in einem Brief an den Pfarrer die Verfügung, sein noch ausstehendes väterliches Erbteil für die Hardheimer Kirche zu verwenden, sofern er nicht mehr zurückkommen sollte. Bis 1891 - als die neue Hardheimer Kirche gebaut werden sollte - war die Stiftung auf 15.300 Mark angewachsen und wurde entsprechend verwendet.

T 1.3b

Das Testament des Lazarus Joseph aus dem Jahr 1798

Kurz vor seinem Tod hat der Hardheimer Jude Lazarus Joseph ein Testament aufgesetzt, das in vieler Hinsicht bemerkenswert ist.

Lazarus Joseph stirbt ohne Sohn, "welcher mein Namen denkt", so daß er große Teile seines umfangreichen Vermögens gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellt.

"In sofern wir nur Menschen sind, unwissend den bestimmten Zeitpunkt, den wir von dem, der alle Menschen = Seelen in seiner Hand hat, in eine ewige bessere Welt abgefordert werden, und so von den Nachkommen der Weltsäulen Abraham, Isak und Jakob sind, auf deren Frömmigkeit wir uns stützen, in derselben Bahn wir uns befördern, und alles gilt nach dem Entschluß, so sprach die Verheißung zu Abraham: »Sey gesegnet« nemlich mit deinem Namen sollen sie den Segen beschließen, der Beschützer Abraham, auf ihn bezeugt unsere heilige Tora, da weil er seinen Kindern, und seinen Hausgenossen nach ihm befehlt, die Beobachtung Tugend und Gerechtigkeit auszuüben. So sollten wir alle dazu bereit seyn, aber der tausendste Theil verfehlt sich, indem sie ihr Vermögen an Freunde hinterlassen, nicht eingedenk, daß den hinieden nichts begleitet, außer nur das heilige Studium, Wohlthaten, und viel Allmosen von seinem Vermögen, und nun wann soll ich für mein Haus sorgen, nemlich für mein ewigliches Haus? Daher befehle ich als ein Sterbender beschlossener, von meinem hinterlaßenen Vermögen zu vertheilen, und weg zu stellen, für Wohlthaten wie hier weiter folgt:

Vorderhand soll man von meinem hinterlaßenen Vermögen nehmen, an Arme zu vertheilen" - insgesamt 36 Gulden sollen als Almosen verteilt werden.

"Es sollen 10 Betstunden von Gelehrten, wie solche mit Namen verzeichnet sind, vertheilt werden, und wenn die gehörige Zuhläsige Zahl dabei ist, das Schlußgebet "Kadish" darauf zu sagen, und jedem zu geben zehen Thaler."

200 Gulden sollen zu 5 % verliehen und mit dem jährlichen Zins Wachslichter für die Synagoge gekauft werden; 300 Gulden Kapitel sollen für die Ausbildung eines "armen Manns Sohn oder an einen Waisen" benutzt werden, 10 Gulden als Lehr- und 5 Gulden als Kleidergeld; 500 Gulden bilden eine Stiftung für die "Beisteuer einer verwaißten Braut"; 200 fl. dienen der Ausstattung eines Gelehrten, der "jeden Tag eine Stunde für meine Seele lehret, so lange dieser lebt, und meinem Namen dabei zu denken" hat; "noch 100 fl. soll das Kapital samt Prozenten weggestellt werden zu Erbauung einer Synagoge hier in Hardheim".

"Und hiermit befreie ich meine Ehefrau von allem Eide, daß keiner von meinen Nacherben, oder deren Bevollmächtigten befugt seÿ, von ihr zu pretentiren und man soll ihr ihr weiblich Benefizium in vollem Maaße geben, und solange sie im Wittwenstande ist, in meinem Haus wohnen. Und sollten die Interessen ihres Benefiziums für ihren Gebrauch nicht hinlänglich seÿn, so soll man ihr von meiner Verlaßenschaft bis zur Hinreichung geben, so lange sie im Wittwenstande ist."

(GA Hardheim I A 424)

 

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Tafel 1.4

An der Wende - der Beginn der Blütezeit

Die territorialen Veränderungen der napoleonischen Zeit waren verknüpft mit dem Beginn eines tiefgreifenden Wandels der rechtlichen und sozialen Strukturen. Dieser Wandel betraf auch die Stellung der Juden.

Schon 1809 erhielten die Juden bedingt Zugang zu "bürgerlichen" Berufen - über Jahrhunderte hinweg waren sie ausgeschlossen von allen Tätigkeiten mit Ausnahme des Handels (und des Geldhandels). Schon zwischen 1809 und 1816 ergreifen jedoch fünf Hardheimer Juden ein Gewerbe - einer als Schuhmacher, einer als Wachszieher und drei als Seifensieder.

Die damit eingeleitete zunehmende soziale Gleichstellung wird in den folgenden Jahren durch Schritte zur rechtlichen Gleichstellung ergänzt: 1809 wurde eine kirchliche Verfassung erlassen und der Schulbesuch der jüdischen Kinder geregelt, 1815 die Schutzgelder aufgehoben. Nach einigen Rückschlägen erfolgte jedoch erst mit dem Gesetz vom 4. Oktober 1862 die völlige rechtliche Gleichstellung der Juden.

Daß eine rechtliche Gleichstellung allein die über Jahrhunderte gewachsenen Vorurteile und Konflikte zwischen jüdischer und christlicher Bevölkerung nicht zu überwinden vermochte, zeigen die antisemitischen Ausschreitungen im Gefolge der Unruhen im März 1848. Allerdings scheint es in Hardheim in diesem Zusammenhang nicht zu Tätlichkeiten gegen Juden gekommen zu sein. In einem Schreiben der Gemeinde Hardheim nach der Leerung des fürstlich-leiningischen Fruchtspeichers am 10. März 1848 heißt es: "Königliche Hoheit! Trotz der Aufgeregtheit, die allerwärts herrscht, trotz der Unordnungen, die an anderen Orten in ihrem Gefolge waren, ist hier - wo namentlich viele Israeliten wohnen - nicht die geringste Unordnung, nicht die mindeste Störung der Ruhe vorgefallen." In den Listen zur Entschädigung des Fürsten von Leiningen für den durch die Leerung des Speichers entstandenen Schaden erscheinen auch jüdische Namen; so scheint beispielsweise Löb Strauß an der Leerung mit beteiligt gewesen zu sein.

T 1.4b

Im Gemeindearchiv Hardheim hat sich dieses Dokument aus dem Jahr 1817 erhalten: Nach 1806 fiel auch das Schutzrecht für die Hardheimer Juden an Baden, so daß zunächst neu nach Hardheim kommende Juden sich um die Aufnahme als "Schutzbürger" bemühen mußten, wie hier Samuel Feidel Götz:

"Beschluß: Wird nunmehr Samuel Feidel Götz als Schutzbürger nach Hardheim aufgenommen, und demselben zum betrieb des Handels mit Ellenwaaren hirmit für seine Person die nachgesuchte Krämerei Gerechtigkeit ertheilt."

(GA Hardheim I A 171)

T 1.4a

Berufe der Hardheimer Juden

Noch 1805 - als Hardheim zum Fürstentum Leiningen zählte - mußte in Hardheim jeder Jude, der Viehhandel betrieb, jährlich an das Bürgermeisteramt 1 Gulden bezahlen, während die anderen Juden nur 30 Kreuzer entrichten mußten.

Seit Beginn der badischen Zeit wurde dann versucht, den Juden Erwerbsmöglichkeiten außerhalb des Handels zu öffnen, wenngleich dies den meisten zunächst nicht gelang. Die nachstehende Tabelle zeigt die Berufe der Hardheimer Juden in den Jahren zwischen 1809 und 1819.

(GLA Karlsruhe 236 Nr. 953)

T 1.4c

Tabellarisches Verzeichnis über die den Nothhandel treibenden Juden

Billigheimer, Moises Joseph Mäklerei
Blum, Nathan Hirsch Leihhandel
Eschelbacher, Michael Seligmann Vieh
Grünbaum, Liebmann Moises Ellenwaaren und Mäklerei
Halle, Amschel Moises Ellenwaaren und Mäklerei
Hanft, Samuel Simon Mäklerei
Kreis, Isaak Bandwaaren
Oppenheimer, Simon Faust Mäklerei
Reihs, Abraham Moises Schmusen
Schwarzmann, Israel Schmai Mäklerei
Sinzheimer, Josef Läser Mäklerei
Stadecker, Abhraham Seligmann Vieh
Strauhs, Simon Moises Ellenwaaren und Vieh
Urspringer, Läser Isaak do.

Tabellarisches Verzeichnis über diejenigen Israeliten, (...) welche sich seit dem Jahre 1809 auf ein anderes bürgerliches Gewerbe als auf den Handel (...) gelegt haben

Fälkel Strauß Seifensieder
Lazarus Sinzheimer dto.
Löb Strauß Wachszieher
Seligmann Eschelbacher Seifensieder
Abraham Halle Schumacher

 

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© 1998-2000 Peter Wanner M.A. 

Anfragen und Informationen zum Thema Jüdische Gemeinde bitte direkt an Herrn Gerhard Wanitschek