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Jüdisches Leben in Hardheim
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Die Entwicklung der Gemeinde
Seit dem 17. Jahrhundert wuchs die Zahl der Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Hardheim stetig von etwa 30 Menschen bis auf 85 im Jahr 1833 und 155 im Jahr 1885. Seither ging die Zahl jedoch wieder zurück - 1933 lebten noch 55 Juden in Hardheim.
Die Ursachen für diesen Verlauf der Entwicklung sind vielfältig - zunächst ist seit dem 17. Jahrhundert ein starkes Wachstum der Bevölkerung insgesamt ausschlaggebend, das bis in das 19. Jahrhundert hinein anhält und sich sogar beschleunigt, bedingt durch bessere Lebensbedingungen und medizinische wie hygienische Fortschritte. Mit Beginn der Industrialisierung beginnt sich dieser Trend jedoch umzukehren.
Ein Beispiel bietet hier die Familie Billigheimer: Pfeiffer Bär Billigheimer war zweimal verheiratet und wurde zwischen 1830 und 1853 Vater von 14 Kindern, von denen acht noch im ersten Lebensjahr starben. Sein ältester Sohn Moyses Billigheimer, geboren 1830, hatte vier Kinder, von denen eines mit acht Jahren verstarb, dessen Sohn wiederum fünf Nachkommen, von denen keines als Kind starb. Ähnlich die Familie Urspringer: der "Urvater" der Hardheimer Familie, Lazarus Urspringer, hatte zwischen 1811 und 1830 zehn Kinder, sein ältester Sohn Joseph dagegen nur fünf Kinder, und dessen Sohn Abraham Hirsch Urspringer nur noch drei.
Im ländlichen Raum spielen zudem noch weitere Faktoren eine Rolle: aufgrund der schlechten Erwerbsmöglichkeiten verlassen immer mehr Menschen das Erfatal, um zunächst in Übersee, später dann in den industriellen Zentren bessere Lebensbedingungen zu suchen. Dies trifft gerade auch für die Menschen jüdischen Glaubens zu, deren Lebensgrundlagen im ländlichen Raum sehr schlecht waren.
Der Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung von Hardheim; in der Blütezeit der Gemeinde stieg der Anteil bis auf etwa 7,5 % (1885); bis 1925 fiel der Anteil auf nur noch 2,8 %.
Berufe
Über Jahrhunderte hinweg waren Juden von Landwirtschaft und Handwerk ausgeschlossen und mußten ihren Lebensunterhalt durch Handel - nicht zuletzt durch Geldhandel - erwerben. Dies wird auch in Hardheim deutlich, wo sich noch Anfang des 19. Jahrhunderts mehr als ¾ der ansässigen Juden durch "Nothandel" ernährten.
Diese Grundstruktur bleibt bis nach 1933 erhalten, wenngleich aus dem Kleinhandel teilweise Fachgeschäfte mit überregionaler Bedeutung erwachsen sind; hier ist vor allem die Eisen- und Maschinenhandlung Selig zu nennen, die im Raum zwischen Heidelberg und Würzburg führend war.
Pfeifer Billigheimer war Gerber und Lederhändler und Julius Sinsheimer besaß eine Seifensiederei in der Bretzinger Straße - wohl einer der ältesten Betriebe in Hardheim überhaupt, denn schon um 1810 wird Lazarus Sinzheimer als Seifensieder in Hardheim erwähnt.
Daneben gab es in Hardheim einige Einzelhandelsgeschäfte: das Kurzwarengeschäft der Schwestern Amalie und Sophie Schwarzmann, das Schuhgeschäft von Julius Strauß, die Kolonialwarenhandlung mit Mehlhandlung von Moses Strauß und das Textilgeschäft von Jakob Urspringer.
Eine koschere Speisegaststätte wurde von Moses und Jeanette Hanft in der Holzgasse betrieben, die auch von Christen gerne besucht wurde und wegen ihres guten Essens und der vorzüglichen Weine weithin bekannt war.
Schließlich sind noch die Viehhändler zu nennen - Max Eschelbacher, Liebmann Rosenthal, Sigmund und Josef Simon und Bernhard Strauß; Sigmund Rosenthal betrieb gleichzeitig eine Metzgerei.
T 3.2a
Eine Rechnung wird beglichen
Es gehört wohl zu den weitverbreitetsten antisemitischen Vorurteilen, Juden hätten ihre Mitbürger durch Wucher um Hab und Gut gebracht. Nicht nur die nebenstehende Rechnung widerspricht diesem Vorurteil.
Am 16. April 1912 stellt der jüdische Geschäftsmann A. H. Urspringer, der in Hardheim ein Bekleidungsgeschäft betreibt, eine Rechnung aus: seit 10 Jahren hat er einem (christlichen) Mitbürger Kleider verkauft - u.a. 1902 einen Kinderanzug, 1903 zwei Anzughosen und ein Hemd, 1905 eine Hose und eine gestrickte Weste, 1906 zwei Hemden etc. -, die unbezahlt blieben und angeschrieben wurden. Die Schuldensumme betrug nach 10 Jahren nach Abbezahlung von 8 Mark noch 59 Mark und 73 Pfennige.
Nun verpflichtet sich der Schuldner, den Restbetrag im Laufe des Jahres 1912 abzubezahlen und ihn mit 5 % zu verzinsen. Aus dem handschriftlichen Quittungsvermerk des Kaufmanns Urspringer geht hervor, daß er den restlichen Betrag am 7. September 1913 erhalten hat - ohne Zinsen.
T 3.2b
Das bedeutendste Geschäft mit jüdischem Besitzer war ohne Zweifel die Eisen- und Landmaschinenhandlung M. Selig, die auf eine lange Tradition zurückblicken konnte - sie bestand 83 Jahre lang, bis der Inhaber Max Selig im Jahr 1939 Hardheim verlassen mußte. Das Foto zeigt hinter der Maschine Max Selig in jungen Jahren, etwa um 1930.
Spurensuche
Heute lassen sich nur noch wenige versteckte Spuren der jüdischen Geschichte im Straßenbild der Gemeinde Hardheim entdecken - die meisten Häuser in ehemals jüdischem Besitz haben ihr Aussehen völlig verändert, viele stehen gar nicht mehr.
Inschriften und Zeichen sind ebenso sehr oder ebenso wenig präsent wie das Wissen um ihre Herkunft. Aber manche erinnern sich noch an die Zeit vor 1940 und sehen die auch heute noch vorhandenen Zeugen einer langen Geschichte.
T 3.3a
Der Giebel des früheren Hauses Selig zeigt noch heute die Initialien MS - sie stehen für Moses Selig, den Gründer der Firma M. Selig und Vater von Abraham Selig.
T 3.3b
Die Hardheimer Synagoge wurde 1805 erbaut - der Türstein zeigt dieses Datum noch heute; das vielleicht jüdische Ornament (vielleicht auch ein hebräischer Schriftzug) wurde jedoch entfernt.
T 3.3d
Inschrift am Haus Böhrer in der Bretzinger Straße 5. In diesem Haus wohnte die Familie Wertheimer seit etwa 1905 bis zum Tod von Emanuel und Nany Wertheimer 1926 bzw. 1928. Willi Wertheimer erinnert sich: "Am Eingang dieses Hauses stand im Grundstein eingemeißelt ein sinnvoller, frommer Spruch: »Ohne Gebet, ohne Gtteswort, geh nie aus Deinem Hause fort.« Jeder, der das Haus betrat oder verließ, mußte den Spruch lesen, und es war stadtbekannt, daß der gläubige Judenlehrer Wertheimer den Hausbesitzer veranlaßt hatte, ihn einmeißeln zu lassen. Die fromme Familie Böhrer war jedenfalls stolz auf diesen Spruch."
Häuser und Gebäude
Vor allem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden den Juden häufig Beschränkungen für den Ankauf und den Bau von Häusern auferlegt, was teilweise zur Entstehung abgeschlossener jüdischer Wohnviertel führte, im Extremfall - meist in den Städten - sogar zu ummauerten Gettos.
Auch in Hardheim gab es solche Bestimmungen; aus dem 17. Jahrhundert ist überliefert, daß Juden hier nicht mit Christen unter einem Dach, nicht an der Kirche und nicht an offenen Straßen wohnen durften. Vor allem im Bereich der Inselgasse, an deren Eingang heute noch die ehemalige Synagoge steht, wohnten deshalb viele Juden. Die Gasse heißt teilweise bis heute im Volksmund "Judengasse".
Als jedoch im 19. Jahrhundert solche Bestimmungen ihre Gültigkeit verloren, wandelte sich das Bild, wenngleich sich in Hardheim nach wie vor räumliche Schwerpunkte feststellen lassen: vor allem entlang der Walldürner Straße und in der Holzgasse lebten bis zuletzt viele jüdische Bürger, während sich in der "Judengasse" in den dreißiger Jahren nur noch die Synagoge befand.
T 3.4a
| Nr. | Gebäude / Name des Besitzers | Adresse | Bemerkungen |
| 1 | Seifensiederei Sinsheimer | Bretzinger Str. 6 | Mietshaus |
| 2 | Julius Sinsheimer | Holzgasse 5 | |
| 3 | Synagoge | Inselgasse 2 | |
| 4 | Pfeifer Billigheimer | Wertheimer Str. 39 | |
| 5 | Jeanette Halle | Wertheimer Str. 41 | |
| 6 | Selma Hanft | Holzgasse 6 | |
| 7 | Henriette Israel | Holzgasse 7 | |
| 8 | Liebmann Rosenthal | Walldürner Str. 13 | |
| 9 | Sigmund Rosenthal | Bretzinger Str. 27 | |
| 10 | Sophie Schwarzmann | Walldürner Str. 20 | |
| 11 | Abraham Selig | Walldürner Str. 28 | |
| 12 | Sigmund Simon | Walldürner Str. 14 | |
| 13 | Julius Sinsheimer | Holzgasse 3 | |
| 14 | Arthur Strauß | Wertheimer Str. 30 | |
| 15 | Frieda Strauß | Walldürner Str. 11 | |
| 16 | Karoline Strauß | Walldürner Str. 7/1 | |
| 17 | Moses Strauß | Walldürner Str. 23 | |
| 18 | Jakob Urspringer | Walldürner Str. 2 | |
| 19 | Max Eschelbacher | Burggasse 8 | |
| 20 | Max Eschelbacher | Marktplatz | bis 1920; Geburtshaus von Willi Wertheimer |
| 21 | Jüdisches Bad | Mittelmühle | bis 1927 |
| 22 | Jüdisches Bad | Holzgasse 13 | |
| 23 | Jakob Urspringer | Marktplatz |
Häuser in jüdischem Besitz; 1933
Die Tabelle enthält die Gebäude, die sich nach Unterlagen der Volkszählung 1933 in jüdischem Besitz befanden und die auf nebenstehendem Plan mit den entsprechenden Nummern gekennzeichnet sind.
(GA Hardheim I A 318)
T 3.4b
Die Walldürner Straße um 1920 mit einigen Häusern, die damals in jüdischem Besitz waren - das zweite Haus auf der linken Seite war das Haus Rosenthal, dahinter war das Haus Schuh-Strauß; das zweite Haus rechts war das Haus Mehl-Strauß, in der Mitte ist das Haus Urspringer zu sehen.
T 3.4c
Willi Wertheimer um 1938 vor dem Haus Greulich, in dem die Familie Wertheimer vor 1900 einige Jahre zur Miete wohnte; links davon das Haus Schuh-Strauß, links daneben das Haus Rosenthal.
Vom koscheren Essen
Die jüdische Gemeinde in Hardheim achtete streng auf die Einhaltung der in der Bibel festgelegten und im Talmud näher ausgeführten Gesetze für Nahrungsmittel. Die Speisen, die den rituellen Vorschriften entsprechen, werden als koscher bezeichnet.
Insbesondere die Bestimmungen für den Fleischverbrauch und das rituelle Schlachten (Schächten) mußten streng eingehalten werden: Beim Schächten wird mit einem langen, scharfen Messer ein rascher Schnitt quer durch Halsschlagader, Speise- und Luftröhre des Tieres vorgenommen. Das Ausbluten des Tieres beim Schächten ist Voraussetzung dafür, daß das Fleisch als koscher betrachtet werden kann - nach dem Gebot der Bibel (1. Mose 9,4) darf Fleisch "nicht mit seinem Blut" gegessen werden. Darüber hinaus ist der Verzehr von Schweinefleisch verboten.
Weitere Vorschriften betreffen das Backen vor allem der Sabbatbrote (Barches) sowie der Mazzen (Mazzot), Brotfladen ohne Sauerteig, für das Pessachfest; letztere mußten aus jüdischen Bäckereien stammen (die nächstgelegene Mazzenbäckerei befand sich in Külsheim).
Auch in der Küche gab es Regeln - vor allem die Trennung von fleischigen und milchigen Speisen, für die unterschiedliches Geschirr verwendet werden mußte.
T 3.6c
In der Küche
"In sehr lebendiger Erinnerung ist mir noch der aus Stein gehauene flache Wasserstein in der Küche, wo wir gewöhnlich unsere Hände und Gesichter wuschen. Auch den großen eisernen Herd kann ich mir noch gut vorstellen mit dem Wasserbecken. Links davon war die sogenannte Setzmaschine, die am Samstag den Herd ersetzen mußte. Die Speisen für den Sabbat wurden am Freitag schon gekocht und in dieser Setzmaschine für den Sabbat warm gehalten. Nach jüdischem Gesetz dürfen ja am Sabbat bestimmte Werkverrichtungen nicht vollzogen werden, zu denen auch das Kochen und Backen zählen. Im Sommer aß man zuweilen dann kalte Speisen. Im Winter aber wollte und konnte man nicht auf warmes Essen verzichten. So wurde der Kaffee am Ofen im Wohnzimmer warm gehalten. Außer den beiden Geschirregalen, z.T. für Fleisch- und Milchspeisen, befanden sich noch ein Schrank, ein großer Tisch, eine Bank und mehrere Stühle in der Küche. Der Fußboden war ein Bretterboden, Linoleum gab es noch nicht. Er mußte geschrubbt und zuweilen geölt werden. Das war natürlich eine schwere Arbeit, und unsere Mädchen mußten schon frühzeitig im Haushalt mit Hand anlegen, obwohl sie darüber nicht erbaut waren, aber es blieb nichts anderes übrig, da unsere Eltern sich keine Hausangestellte leisten konnten, und nur zur großen Wäsche die alte treue Frau Roth kam.
Unsere Mutter sah man nicht oft auf der Straße, dazu hatte sie keine Zeit, und zum Einkaufen wurden wir geschickt. Nur zum Fleischeinkauf sah man die »stolze, großgewachsene Frau« des jüdischen Lehrers in den verschiedenen Metzgereien. Meistens Donnerstag kaufte man das frische koschere Fleisch. Als Schwester ihres Bruders Siegfried, eines Münchener Metzgers, verstand sie etwas vom Fleischeinkauf und brachte es immer reichlich auf den Tisch." (Willi Wertheimer)
T 3.6a
Vorschrift für das Schächten; 1889
Auf Grund des §. 95. R.
Str. G. B. wird für die Gemeinde Hardheim folgende Ortspolizeiliche Vorschrift erlassen:
§. 1.
Das Niederlegen größerer, nicht vorher betäubter Schlachtthiere (Ochsen, Kühe,
Kalbinnen, Rinder, Färsen) behufs der Schlachtung muß rasch und sicher und ohne
Beschädigung des Schlachtthieres erfolgen. Verboten ist insbesondere, zum Zweck des
Niederlegens das Thier an dem Kopf und an dem Hals allein in die Höhe zu ziehen,
Fallseile ohne Lederfesselriemen zu verwenden und das Thier auf einen unebenen harten
Boden zu werfen, wenn derselbe nicht mit Stroh, einer Fallmatratze oder sonstigen die
Bodenunebenheiten ausgleichenden und Verletzungen des Thieres verhütenden Gegenständen
bedeckt ist. Auch soll verhütet werden, daß gefesselte Thiere sich der Fessel entledigen
oder sonstwie sich wieder aufrichten.
§. 2.
Während des Niederlegens muß der Kopf des Thieres gehörig unterstützt und geführt
werden, damit ein Aufschlagen desselben auf den Fußboden und ein Bruch der Hörner
vermieden wird.
§. 3.
Bei dem Niederlegen des Thieres hat der Schächter zugegen zu sein, damit die Schächtung
unmittelbar darauf vorgenommen werden kann. Die Schächtung selbst muß sicher und schnell
ausgeführt werden.
§. 4.
Nicht nur während des Schächtungsaktes sondern auch für die ganze Dauer der nach dem
Halsschnitt eintretenden Muskelkrämpfe muß der Kopf des Thieres festgelegt werden, damit
nicht der bewegliche Kopf des in Muskelkrämpfen liegenden Thieres am Boden aufgeschlagen
und namentlich an den Hörnern verletzt wird.
§. 5.
Die Schächtung darf nur durch erprobte Schächter ausgeführt werden.
§. 6.
Das Blut der nach israelitischem Ritus geschlachteten Tiere darf nicht aufgefangen werden.
§. 7.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden gemäß §. 95 R. Str. G. B. an Geld bis
zu 20 M bestraft, sofern nicht nach §. 360. Ziff. 13. R. Str. G. B. eine strengere Strafe
- Geldstrafe bis zu 150 M oder Haft bis zu 6 Wochen - verwirkt ist.
Vorstehenden Entwurf der ortspolizeilichen Vorschrift wird die Genehmigung und Zustimmung
ertheilt, und mit Erlaß Grh. Herrn Landeskommissars vom 18. September 1889 für
vollziehbar erklärt; laut Verfügung Großh. Bezirksamts Buchen vom 23. September 1889
No. 19321.
Jüdische Familien
Die ältesten Belege über die Familien, die bis zu ihrer Auswanderung oder Deportation in Hardheim lebten, reichen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts mußten die Juden Familiennamen annehmen und es wurden Familienstandsregister geführt, in der Regel bei den Pfarrämtern. Das in Hardheim noch vorhandene Register beginnt im Jahr 1816.
Geht man davon aus, daß bei der Annahme eines Familiennamens häufig der Herkunftsort als Name gewählt wurde, so ist zu vermuten, daß die Hardheimer Familien Billigheimer, Eschelbacher, Sinsheimer und Urspringer etwa eine oder zwei Generationen davor hierher gekommen waren. Länger ansässig könnten die Familien Halle und Hanft gewesen sein.
Der Name Schwarzmann erscheint 1835 erstmals als "hier ansässig". Mehrere nicht miteinander verwandte Familien führten den Namen Strauß: Der Zweig des Viehhändlers Strauß stammt aus dem bayerischen Erlau; er heiratet in die Familie Billigheimer ein. Zu den Hardheimer Vorfahren des "Schuh-Strauß" zählt die Familie Dilsheimer - Abraham Löb Dilsheimer (aus Buchen) wurde 1854 Schutzbürger, erhielt eine "Concession zum Betrieb eines Ellenwaarengeschäftes" und heiratete Esther Halle, deren Eltern bereits das Geschäft betrieben. 1890 heiratete dann Isak Strauß aus Burgsinn ein.
Die Familie Selig geht auf Moses Selig aus Königheim zurück, der um 1870 Sophie Urspringer heiratete, und der Name Rosenthal auf Liebmann Rosenthal aus Gelnhausen in Hessen, der als Witwer im Jahr 1900 Mina Urspringer heiratete. Auf ähnliche Weise erscheinen zwei weitere Namen in Hardheim: Sigmund Simon aus Echzell in Hessen heiratet 1905 Sara Sinsheimer und Wolf Israel aus Strümpfelbrunn - gefallen im Ersten Weltkrieg - 1914 Jette Sinsheimer.
Von einigen dieser Familien - Halle, Hanft, Schwarzmann und Urspringer - waren bereits vor Beginn der Naziherrschaft die männlichen Nachkommen aus Hardheim weggezogen, so daß es diese Namen hier heute wohl nicht mehr gäbe. Aber die Familien Billigheimer, Rosenthal, Selig, Simon und Strauß könnten heute noch unsere Mitbürger sein.
Die Familie Eschelbacher
Sehr weit zurückverfolgen läßt sich die Geschichte der Familie Eschelbacher in Hardheim. Sie geht nach den Forschungen von Dr. Elmar Weiß zurück auf einen Juden namens Joseph, der wohl in den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts aus Eschelbach im Kraichgau nach Hardheim kam; er wurde 1787 auf dem Friedhof in Külsheim begraben.
Der Enkel dieses Joseph, Michael Seligmann, nimmt den Namen Eschelbacher an; auf ihn geht die gesamte Familie Eschelbacher in Hardheim zurück.
Einer seiner Söhne - Löb Eschelbacher - wurde Hauptlehrer an der Israelitischen Gemeindeschule in Hainstadt; sein Sohn wiederum war Dr. Josef Eschelbacher, der zunächst Bezirksrabbiner in Bruchsal wurde, wo er auch den "Landesverein zur Erziehung israelitischer Waisen im Großherzogtum Baden" gründete. Er wurde im Jahr 1899 als Rabbiner nach Berlin berufen.
Der letzte in Hardheim lebende Eschelbacher war Max Eschelbacher, der 1936 starb; seine ledige Tochter Laura Eschelbacher wurde in einem Vernichtungslager ermordet.
T 3.9b
Dieser Brief - eine Einladung an die Vorstandsmitglieder des "Landesvereins zur Erziehung israelitischer Waisen im Großherzogtum Baden" - stammt aus der Feder von Dr. Josef Eschelbacher, Rabbiner in Bruchsal und später in Berlin. Leider ist nicht bekannt, wer der Hardheimer Empfänger des Briefes war.
© 1998-2000 Peter Wanner M.A.
Anfragen und Informationen zum Thema Jüdische Gemeinde bitte direkt an Herrn Gerhard Wanitschek