Erfatal-Museum Hardheim
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Jüdisches Leben in Hardheim

13. April - 8. Juni 1997

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Das Ende der Gemeinde Das nationalsozialistische Programm

Die ersten Jahre des nationalsozialistischen Terrors

Die Nürnberger Gesetze

1935 – 1940

Die "Reichskristallnacht" – eine Mauer des Schweigens

Emigration

Deportation nach Gurs

Enteignungen

 


Das Ende der Gemeinde

Tafel 5.1

Das nationalsozialistische Programm

Hitlers "Mein Kampf" hatte schon Mitte der zwanziger Jahre keinen Zweifel daran gelassen, daß der nationalsozialistischen Doktrin ein irrationaler Rassenwahn zugrundelag.

Der NS-Ideologie zufolge gab es höher- und minderwertigere Rassen, die einander einen unerbittlichen Kampf um das Überleben lieferten. Die Deutschen waren das vermeintlich auserwählte Herrenvolk, von Natur aus prädestiniert, die Weltherrschaft zu erlangen. Als sogenannte "arische Rasse" verkörperten die Deutschen für Hitler das Wertvolle und Gute.

Als Feind und Inkarnation alles Bösen diffamierte er die "jüdische Rasse". Sie habe die Absicht, die "arische Rasse" zu zersetzen sowie die Welt politisch und wirtschaftlich zu beherrschen. Daß es objektiv gesehen weder eine "arische" noch eine "jüdische Rasse" gab noch je geben konnte, interessierte Hitler nicht.

Die "Juden" wurden so zum Inbegriff all dessen, was Hitler und seine Anhänger ablehnten. Daneben wurden auch die slawischen Völker Osteuropas, Zigeuner, psychisch Kranke und Homosexuelle zu "minderwertigem" oder gar "unwertem" Leben degradiert.

Nach 1933 bot sich dem pseudowissenschaftlichen Rassenwahn der Nationalsozialisten die Möglichkeit zu hemmungsloser Entfaltung. Die Folgen waren der Genozid an den europäischen Juden, die Massenvernichtung und Versklavung der Bevölkerung des eroberten osteuropäischen Raumes und die zur "Reinhaltung der Rasse" ergriffenen eugenischen Maßnahmen wie Euthanasie und Zwangssterilisationen bzw. -kastrationen.

T 5.1a

Die Quellen der nationalsozialistischen Rassentheorie

Religiös, wirtschaftlich und sozial motivierter Rassismus und Antisemitismus hatten in Europa eine tief verwurzelte Tradition. Im Laufe des 19. Jahrhunderts gewannen sie - beeinflußt durch einen falsch verstandenen Sozialdarwinismus und eine scheinbar naturwissenschaftlich fundierte Anthropologie - eine neue Qualität.

Von der Verschiedenartigkeit der Menschen wurde nun immer häufiger auf eine Höher- oder Minderwertigkeit der "Rassen" geschlossen. Schriftsteller wie der Franzose Gobineau und der Engländer H.S. Chamberlain propagierten die Überlegenheit der "weißen Rasse" und verbreiteten antijüdisches und rassistisches Gedankengut. Hitlers Antisemitismus wurde unter anderem durch den Begründer des Alldeutschen Verbands, Georg Ritter von Schönerer, und den christlich-sozialen Bürgermeister von Wien, Karl Lueger, geprägt.

Die judenfeindlichen und rassistischen Traditionen, die im 20. Jahrhundert in der nationalsozialistischen Rassentheorie kulminierten, hatten in allen gesellschaftlichen Schichten der deutschen Bevölkerung weite Verbreitung gefunden.

T 5.1b

Anordnung der Parteileitung der NSDAP vom 28. März 1933

"1. In jeder Ortsgruppe und Organisationsgliederung der NSDAP sind sofort Aktionskomitees zu bilden zur praktischen, planmäßigen Durchführung des Boykotts jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte. Die Aktionskomitees sind verantwortlich dafür, daß der Boykott keinen Unschuldigen, um so härter aber die Schuldigen trifft.
(...)
3. Die Aktionskomitees haben sofort durch Propaganda und Aufklärung den Boykott zu popularisieren. Grundsatz: Kein Deutscher kauft noch bei einem Juden oder läßt von ihm und seinen Hintermännern Waren anpreisen. Der Boykott muß ein allgemeiner sein. Er wird vom ganzen Volk getragen und muß das Judentum an seiner empfindlichsten Stelle treffen.
(...)
7. Die Aktionskomitees müssen bis in das kleinste Bauerndorf hinein vorgetrieben werden, um besonders auf dem flachen Lande die jüdischen Händler zu treffen. Grundsätzlich ist immer zu betonen, daß es sich um eine uns aufgezwungene Abwehrmaßnahme handelt.
8. Der Boykott setzt nicht verzettelt ein, sondern schlagartig; in dem Sinne sind augenblicklich alle Vorarbeiten zu treffen. Es ergehen Anordnungen an die SA und SS, um vom Augenblick des Boykotts ab durch Posten die Bevölkerung vor dem Betreten der jüdischen Geschäfte zu warnen. Der Boykottbeginn ist durch Plakatanschlag und durch die Presse, durch Flugblätter usw. bekanntzugeben. Der Boykott setzt schlagartig Samstag, den 1. April, Punkt 10 Uhr vormittags ein. Er wird fortgesetzt so lange, bis nicht eine Anordnung der Parteileitung die Aufhebung befiehlt."

T 5.1c

Etappen

Die konsequente Umsetzung des antisemitischen Programms der NSDAP wird in verschiedenen Etappen deutlich: von den ersten Aktionen im März 1933 über die wirtschaftliche "Ausschaltung" der jüdischen Geschäftsleute - ein spätes Dokument stellt der Brief an zwei Hardheimer Metzger im Jahr 1937 dar (unten links) - bis hin zur Zeit der Verfolgung; in der Sorge des Landrats um die Zimmerpflanzen in den Häusern der nach Gurs deportierten Juden kommt die Unmenschlichkeit der Lehre vom minderwertigen Leben zum Ausdruck (Rundschreiben des Landrats vom 2. Dezember 1940; GA Hardheim A 471)

 

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Tafel 5.2

Die ersten Jahre des nationalsozialistischen Terrors

Im Jahr der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler lebten noch 55 Juden in Hardheim, die den alteingesessenen Hardheimer Familien Billigheimer, Halle, Rosenthal, Schwarzmann, Selig, Simon, Sinsheimer, Strauß und Urspringer angehörten.

Die Situation der deutschen Juden änderte sich jetzt grundlegend. Der Reichstagsbrand wurde von den Nazis zum Anlaß genommen, die wichtigsten Grundrechte außer Kraft zu setzen, das vier Wochen später diktierte "Ermächtigungsgesetz" erlaubte der Regierung, ohne Zustimmung des Parlaments Gesetze zu erlassen. Hiermit waren die Voraussetzungen für die Ausschaltung der politischen Gegner sowie für die antijüdische Gesetzgebung geschaffen worden.

Bereits im März 1933 errichteten die Nationalsozialisten die ersten Konzentrationslager. Nun wurden die politischen Gegner des Regimes im KZ Dachau sowie in den Lagern Oranienburg und Columbia-Gefängnis in "Schutzhaft" genommen. In Nordbaden entstand das KZ Kislau.

Mitte März 1933 kam es in ganz Deutschland zu Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger, am 1. April wurde von den Nationalsozialisten zum Boykott jüdischer Geschäfte aufgerufen. Außerdem wurden für "nicht-arische" Mitbürger gesetzliche Einschränkungen betreffs der Berufsausübung erlassen. Von nun an wurden die Deutschen jüdischen Glaubens systematisch aus dem öffentlichen Leben verdrängt.

T 5.2a

Die Sorge um den schönen Schein

Schon seit Beginn des Terrors gegen die Juden sorgten sich Staatsspitze und Parteileitung immer wieder darum, daß das Ansehen Deutschlands im Ausland Schaden erleiden könnte.

Schon die ersten Aktionen im Jahr 1933 sollten von entsprechenden Maßnahmen begleitet werden - "jeder Deutsche, der irgendwie Verbindung zum Ausland besitzt, (soll) in Briefen, Telegrammen und Telephonaten aufklärend die Wahrheit verbreiten, daß in Deutschland Ruhe und Ordnung herrscht, daß das deutsche Volk (...) den Kampf gegen die jüdische Greuelhetze nur führt als reinen Abwehrkampf" (Anordnung der Parteileitung der NSDAP vom 28. März 1933).

Ähnlich trug sich im Olympiajahr 1936 das badische Innenministerium mit der Sorge, judenfeindliche Tafeln könnten teilweise "wenig geschmackvoll" sein; es solle berücksichtigt werden, "daß die in Deutschland reisenden Ausländer unsere Maßnahmen gegen die Juden aufmerksam verfolgen."

T 5.2b

Der Fall David Berwanger

David Berwanger hat die Behörden bis zu seinem Tode 1939 immer wieder beschäftigt: der seit 1908 in Hardheim lebende Jude war staatenlos.

Berwanger war ein Neffe von Jeanette Hanft, die zusammen mit ihrem Mann eine koschere Speisegaststätte führte; nach ihrem Tod 1932 lebte Berwanger weiterhin bei seiner Cousine Selma Hanft.

Vor 1908 hatte David Berwanger offensichtlich in den USA gelebt - ob er die dortige Staatsbürgerschaft erworben und sich 1936 mit der Bitte um entsprechende Papiere an das amerikanische Konsulat in Stuttgart gewandt hatte, bleibt ungewiß.

Im Januar 1939 verstarb Berwanger im Alter von 81 Jahren und wurde als letzter auf dem jüdischen Friedhof von Hardheim beerdigt.

 

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Tafel 5.3

Die Nürnberger Gesetze

Durch die Nürnberger Rassegesetze wurden die deutschen Juden juristisch zu "Menschen zweiter Klasse" degradiert. Das "Reichsbürgergesetz" entzog ihnen ihre politischen Rechte, das "Blutschutzgesetz" verbot Eheschließungen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern". Auf der Grundlage einer pseudowissenschaftlichen Rassentheorie wurde somit die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung per Gesetz legitimiert.

Zur Durchführung der Rassegesetze wurden von den Gemeinden "Judenkarteien" angelegt, mittels derer alle jüdischen Mitbürger erfaßt werden sollten. Hiermit wurde die Voraussetzung für den Zugriff der Nationalsozialisten auf jeden einzelnen Juden in Deutschland geschaffen. Auch in der Gemeinde Hardheim wurde eine Judenkartei angelegt, die sämtliche Ab- und Zuwanderungen erfaßte und regelmäßig aktualisiert wurde. Selbst jüdische Besucher, die nur vorübergehend in Hardheim weilten, wurden registriert.

Mit Rücksicht auf das Ausland versuchte die Regierung, Aktionen gegen Juden die vulgäre Spitze zu nehmen. Man glaubte zwar, daß das Ausland die Rassegesetze grundsätzlich begrüßte, wollte aber "allzu geschmacklose" Auswüchse des staatlich legitimierten Antisemitismus unterbinden. Man war besorgt, daß sich "Arier" durch "primitiven Judenhaß" bloßstellen könnten. Ziel war eine geregelte, "saubere" und kontrollierte Entfernung der Juden aus dem öffentlichen Leben.

T 5.3b

Karte der Hardheimer "Judenkartei"; 1935

Als Konsequenz aus den Nürnberger Gesetzen wurden auch in Hardheim alle hier lebenden jüdischen Bürger in einer eigenen Kartei erfaßt; leider hat sich im Gemeindearchiv nur eine unausgefüllte Karte der "Judenkartei" erhalten.

(GA Hardheim I A 469)

T 5.3c

Kennkarten der Frieda Fröhlich, geb. Neuberger; 1939

Ein Beispiel aus der "Judenkartei" im Gemeindearchiv Sennfeld - die 1888 geborene Frieda Neuberger heiratet am 23. März 1939 Leopold Fröhlich, den Mann ihrer verstorbenen Schwester; während Leopold Fröhlich bald darauf die Auswanderung nach England gelingt, scheitert die Emigration von Frieda Fröhlich; sie wird am 22. Oktober 1940 nach Gurs deportiert, zwei Jahre später nach Auschwitz gebracht und dort ermordet.

(Gedenkstätte ehemalige Synagoge Sennfeld / Reinhart Lochmann)

T 5.3a

Aus dem Gesetz "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom 15. September 1935

"Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

§ 1
1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslande geschlossen sind.
2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.

§ 2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.

§ 3
Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen.

§ 4
1. Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
2. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz.

§ 5
1. Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.
2. Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft.
3. Wer den Bestimmungen der §§ 3 oder 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 6
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften."

 

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Tafel 5.4

1935 - 1940

Die Rassegesetze von 1935 bewirkten eine ins Unerträgliche wachsende Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung. Ihre Geschäfte wurden boykottiert, "Arier", die mit Juden berufliche oder private Kontakte pflegten, wurden diffamiert. Rufmordkampagnen waren in der Presse an der Tagesordnung.

Schon vor dem Novemberpogrom war die "Zwangsarisierung" jüdischer Betriebe und jüdischen Grundbesitzes eingeleitet worden, im Dezember 1938 wurde "Nicht-Ariern" die freie Verfügungsgewalt über ihr gesamtes Eigentum entzogen. Damit sollten die Juden aus der deutschen Wirtschaft ausgeschaltet werden.

In Hardheim wurde die "Arisierung" des jüdischen Eigentums schon im Sommer 1938 betrieben. "Arische" Hardheimer konnten nun jüdischen Besitz - Geschäfte, Betriebe, Grundstücke etc. -, teilweise auch unter Wert, aufkaufen. Auf diese Weise wurden die jüdischen Geschäftsleute ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt; sie mußten ihren Lebensunterhalt als Hilfs- bzw. Zwangsarbeiter verdienen. Vor allem Frauen waren auf die finanzielle Unterstützung jüdischer Verbände, denen jedoch ebenfalls die Mittel entzogen worden waren, angewiesen.

Mit Kriegsbeginn wurden auch in Hardheim Ausgangsverbote erlassen, Juden mußten ihre Radiogeräte abliefern und durften nun nur noch in bestimmten Geschäften einkaufen; Hausdurchsuchungen sowie willkürliche Verhaftungen aufgrund von Denunziationen wurden üblich.

T 5.4a

Auszug aus dem israelitischen Familienregister

Im Zusammenhang mit der "Kennzeichnungspflicht" - Juden wurden verpflichtet, Abzeichen mit dem Davidstern zu tragen - mußten Juden mit "christlichen" Vornamen als zweiten Namen "Sara" bzw. "Israel" annehmen - so auch in diesem Fall Babette Eschelbacher am 27. Dezember 1938.

T 5.4b

Willi Wertheimer und seine Religionsschüler im Jahr 1936 - aus den jüdischen Gemeinden Buchen, Hainstadt, Walldürn und Hardheim sind nur noch 12 Schüler übrig geblieben. Aus Hardheim stammen Manfred Billigheimer (vorne ganz links) und Liese Strauß (vorne 3. von links), rechts neben ihr Ruth Wertheimer.

T 5.4c

Erlaß zur Arisierung mit handschriftlichem Vermerk der Bürgermeisteramts Hardheim vom 15. Oktober 1938 ("Eingetragen sind: 1.) Fa. Selig Moses, Inh. Abraham Selig u. Max Selig 2.) Julius Sinsheimer").

(GA Hardheim I A 469)

 

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Tafel 5.5

Die "Reichskristallnacht" - eine Mauer des Schweigens

Zu den düstersten Kapiteln der deutschen Geschichte gehört das zynisch als "Reichskristallnacht" bezeichnete Novemberpogrom, das eine neue Phase der Judenverfolgung einleitete. Zwischen dem 9. und 10. November 1938 wurden jüdische Friedhöfe, Synagogen, Wohn- und Geschäftshäuser verwüstet und zerstört, jüdische Bürger mißhandelt und ermordet. 30.000 Juden wurden in Konzentrationslagern in "Schutzhaft" genommen. Darüber hinaus legte der Reichstag den Opfern eine Sondersteuer (1 Mrd. RM) für die von den Nationalsozialisten verursachten Schäden auf.

Auch in Hardheim kam es in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zu Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger, bei denen Samuel Halle und Abraham Selig zusammen mit anderen, namentlich nicht genannten Juden "abtransportiert" wurden. Auch die Synagoge der Gemeinde wurde bei den Aktionen beschädigt und der Betsaal verwüstet.

Bei der Suche nach Zeitzeugen stößt man selbst heute häufig noch auf eine Mauer des Schweigens.

T 5.5a

Eine Polizeimeldung

"Meldung des Gendarmerie-Meisters der Gendarmerie-Station Hardheim an das Bezirksamt Buchen vom 13. November 1938 Nr. 590 betr. Festnahme des Abraham Selig und acht anderer von Hardheim wegen Vergehens gegen die VO zum Schutz von Volk und Staat.

Im Auftrag der Geheimen Staatspolizei (Außendienststelle Mosbach) vom 10.11.1938 wurden am 10.11.1938 in der Gemeinde Hardheim 9 Juden festgenommen und nach Mosbach transportiert.

Laut Anordnung wurden zur Erledigung des Auftrags 3 SS-Männer zugezogen, sämtliche von Höpfingen und daselbst wohnhaft.

Ich bitte den 3 SS-Männern, die von mir zur Unterstützung zugezogen waren und für Verpflegung Auslagen hatten, außerdem ihr Tagelohn ausgefallen ist, eine entsprechende Vergütung zu gewähren."

T 5.5b

Direkt nach den Aktionen am 9./10. November mußten die Juden alle Waffen abliefern - darunter sogar Küchen- und Taschenmesser sowie die Schächtmesser der Metzgerei Simon.

(GA Hardheim I A 469)

T 5.5c

Die "Reichskristallnacht" läutete eine neue Phase der Judenverfolgung ein, an deren Ende die "Endlösung" stand.

Am Beispiel der Familie Wertheimer wird das Ausmaß des Schreckens deutlich; Willi Wertheimer schreibt zu diesem Bild: "Das sind die Kinder des g’ttergebenen Lehrers Emanuel Wertheimer (...) 1. Reihe von links nach rechts Lenchen Wertheimer, Auschwitz, Issi Wertheimer mit 2 Kindern und Frau, Auschwitz, Dr. Felix Wertheimer, Sobibor, (X) Selbst gerettet mit Frau und Kind (...), Berta geb. Wertheimer mit Mann Moritz u. zwei Kinder, Theresienstadt u. / im Osten. 2. Reihe. Julius Wertheimer u. Frau u. Sohn, Riga, Erich u. Dina geb. Wertheimer mit Frau und Tochter, Leo u. Ilse geb. Wertheimer de Jong mit 4 Kindern Auschwitz (...)"

 

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Tafel 5.6

Emigration

Der braune Terror zwang immer mehr deutsche Juden zum Verlassen ihrer Heimat. Zunächst wurde die Auswanderung der jüdischen Bevölkerung von den Nationalsozialisten begrüßt, da sie als "Beitrag zur Lösung der Judenfrage" angesehen wurde. Die deutschen Juden wurden ins Ausland abgeschoben, nachdem man ihnen vorher durch die "Fluchtsteuer", erpreßte Abgaben sowie Auslandsspenden das für die Einwanderung notwendige Geld genommen hatte.

1938 und 1939 erreichte der Exodus der deutschen Juden seinen Höhepunkt. Nun weigerten sich jedoch immer mehr Länder, jüdische Einwanderer, welche die für die Einwanderung erforderlichen Devisen aufgrund der vorher erfolgten Ausplünderung immer seltener aufbringen konnten, aufzunehmen. So konnten oft nur Juden, die schon Angehörige in den USA hatten, in die Staaten auswandern.

Einem Großteil der Hardheimer Juden gelang bis 1939 die Flucht. Die Emigranten gehörten meist der jüngeren, nach 1900 geborenen Generation an, standen aktiv im Berufsleben und hatten eine zu versorgende Familie. Die vor der Jahrhundertwende geborenen Emigranten flohen meist zusammen mit ihren in Hardheim noch ansässigen Kindern und Enkeln.

Nach dem Novemberpogrom wurden die Reisepässe der jüdischen Bevölkerung eingezogen. Von den in Hardheim verbleibenden Juden gelang es nun nur noch wenigen, der zwei Jahre später eingeleiteten Deportation zu entkommen.

T 5.6a

Hürden

Die Hardheimer Juden, die ihre Heimat verlassen wollten, mußten oft Monate warten, bis ihnen die erforderlichen Papiere zugestellt wurden; bis zum Termin der Auswanderung vergingen dann weitere, quälende Wochen.

Das Aufbringen der erforderlichen finanziellen Mittel wurde für viele zur schier unüberwindlichen Schwierigkeit. Allein der Paß kostete 50 RM, die Überfahrt pro Person fast 400 Dollar, für das Umzugsgut mußten oft weitere horrende Summen bezahlt werden.

T 5.6b

Flucht vor dem Verbrechen

"Auch für mich wurde es immer brenzlicher. (...) Ich selbst hatte keine Verwandten in den USA, aber meine Frau. So schrieb ich dahin Brandbriefe, um für die Auswanderung dorthin die erforderlichen Affidavits zu besorgen, Man regte sich über meine Briefe auf, es dauerte lange, bis die Papiere kamen, aber sie kamen noch kurz vor Torschluß. (...)

Das Packen des Umzugsgutes mußte ein Beamter beaufsichtigen, denn es war uns vorgeschrieben, was wir mitnehmen durften und was nicht. Dieser Beamte (...) war mir aber wohlgesinnt und ließ uns gewähren, so daß wir einiges mitnehmen konnten, was nicht auf der Liste stand. Er machte hernach mit den Packern im »Gasthof zum Löwen« eine Zeche von 100 Mark, die ich aber gern bezahlte. Ob er selber auch etwas genommen hat, weiß ich nicht, es war aber gut, daß es solche Männer gab, sonst wären viele von uns mittellos in den Ländern angekommen, die uns aufnahmen."

(Willi Wertheimer)

T 5.6

Bei jeder Auswanderung - wie hier im Fall von Alfred Katz, der kaufmännischer Angestellter bei der Firma Selig war und nach Amerika auswandern wollte - wurde eine Meldung an das Finanzamt in Buchen gemacht, um "Steuer- oder Kapitalflucht" zu verhüten.

(GA Hardheim I A 469)

 

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Tafel 5.7

Deportation nach Gurs

In Hardheim waren bis zum Herbst 1940 nur noch 17, meist vor 1900 geborene Juden zurück geblieben. Teilweise hatten sie durch fehlenden Familienanschluß keine Chance zur Auswanderung erhalten, teilweise blieben sie freiwillig vor Ort, weil sie sich nicht vorstellen konnten, zu welchen Greueltaten ihre Mitbürger fähig sein würden.

In den Akten im Gemeindearchiv finden wir für den 22. Oktober 1940 folgende Notiz: "Am 22.10.40 wurden sämtliche 17 noch vorhandene Juden von der geheimen Staatspolizei mittels Auto mit unbekanntem Ziel abtransportiert, die Wohnungen polizeilich geschlossen. 100 RM an Geld nur 50 kg Gepäck durften mitgenommen werden."

Bis heute wird erzählt, daß noch kurz vor der Abfahrt des Busses die schon auf das Dach gepackten Koffer wieder herunter geworfen worden seien; einer der Deportierten - Sigmund Simon - trug als Kriegsveteran ein Tapferkeitsabzeichen an seiner Jacke. Es hat ihn nicht gerettet - er fand im Januar 1942 in Gurs den Tod.

Mit Stolz wurde nach dieser zynisch als "Evakuierung" der jüdischen Bevölkerung bezeichneten Aktion gemeldet, daß Baden als erster Gau "judenfrei" war.

Von den nach Gurs (Südfrankreich) deportierten Hardheimer Juden überlebten nur fünf. Ihnen gelang es, mit Hilfe der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" von ihrer Heimatgemeinde ihre Papiere - nun wußte man in Hardheim, wohin man die ehemaligen Mitbürger gebracht hatte - zu erlangen, so daß sie zu ihren Verwandten in die USA auswandern konnten. Diejenigen, denen die Auswanderung verwehrt war, sind zum Teil dort verstorben oder wurden im Sommer und Herbst 1942 in die Vernichtungslager im Osten deportiert. Nur wenige haben in Gurs überlebt.

T 5.7a

Das Lager Gurs

Die Lebensbedingungen im Lager Gurs waren katastrophal: "Durch das schadhafte Dach (der Baracken) lief unaufhörlich Regen. (...) Fenster hatten die Baracken keine, sondern nur hölzerne Klappen. So hatte man nun die Wahl, ob man die Klappen schloß und im Dunkeln war, oder sie öffnete, und Kälte und Regen damit hereinließ. (...) Die Baracke war leer. Kein Stuhl, kein Tisch, nichts Bettähnliches. Die ersten Nächte mußten wir einfach auf dem Holzfußboden schlafen." (Paul Sauer, Die Schicksale jüdischer Bürger Baden-Württembergs, S. 427).

Für Alte und Kranke (etwa 60 % der Deportierten hatten das 60. Lebensjahr überschritten) war das Lager ein Martyrium. Die katastrophalen hygienischen Verhältnisse sowie mangelhafte Ernährung entkräfteten die Deportierten. Epidemisch sich verbreitende Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Hirnhautentzündungen waren an der Tagesordnung, viele starben an Entkräftung und Herzschwäche - so auch die Hardheimer Julius und Ida Sinsheimer, die über ihre bereits in den USA lebenden Kinder nach Amerika hätten kommen können, wenn die Ausweispapiere rechtzeitig zugestellt worden wären. Henriette Israel, die 1941 Gurs verlassen konnte, starb auf der Reise in die Freiheit an Schwäche.

T 5.7c

Auswanderungsversuche

Aus dem Lager Gurs in Südwestfrankreich erreichten nach der Deportation einige Gesuche um Auswanderungspapiere das Bürgermeisteramt Hardheim.

So schreibt Selma Hanft am 18. Februar 1941: "Zum Zwecke meiner Auswanderung benötige ich ein Geburtszeugnis. (...) Falls es möglich ist, mir einen Paß zu übersenden, wäre ich dafür dankbar."

Schon vier Wochen später gehen die erwünschte Geburtsurkunde, ein Leumundszeugnis sowie ein Paßantrag an eine Adresse in Karlsruhe mit der Bitte um Weiterleitung - der Brief von Selma Hanft hatte Hardheim durch Vermittlung der Israelitischen Fürsorge in Basel erreicht.

Es ist unbekannt, ob die Papiere ihren Weg nach Gurs gefunden haben - Selma Hanft scheint dort verstorben zu sein; am 31. Dezember 1945 wurde sie für tot erklärt.

Ähnlich verlief der Antrag der Familie Sinsheimer: sie baten durch die Vermittlung von Max Israel Ehrlich aus Bamberg am 12. Mai 1941 um die erforderlichen Papiere; für den 20. Mai besaßen sie bereits eine feste Dampferpassage ab Lissabon. Julius Sinsheimer starb in Gurs am 30. November 1941, seine Frau Ida schon am 8. November 1941, 22 Tage vor ihrem Ehemann. Berta und Regine Sinsheimer überlebten den Holocaust in Gurs.

 

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Tafel 5.8

Enteignungen

Nach der Deportation der badischen Juden erging vom Landrat des Kreises Buchen der Erlaß, den gesamten Grundbesitz der jüdischen Bevölkerung genau zu erfassen. In den folgenden Wochen wurde darüber hinaus das Vermögen - Bargeld, Konten und Depots - der deportierten Hardheimer Juden beschlagnahmt, die gesamte Fahrnishabe - das in den jüdischen Wohnungen befindliche Mobiliar, Geld, Kleidung und Wertgegenstände, sogar Lebensmittel - wurde konfisziert.

Ziel war der vollständige Entzug des Eigentums der deportierten, im KZ Gurs noch lebenden Juden, denen durch den staatlich legitimierten Diebstahl alles genommen wurde, was sie rechtmäßig besaßen. Durch den Entzug ihres Eigentums und Vermögens wurde vielen die letzte Chance auf Auswanderung entzogen.

Im Anschluß an die als "Verwaltung jüdischen Eigentums" bezeichnete Enteignung wurde in Hardheim die sogenannte "Verwertung" durchgeführt - die öffentliche Versteigerung des Mobiliarvermögens. Die beschlagnahmten jüdischen Häuser wurden an "Volksgenossen" vermietet bzw. verkauft. Mieteinnahmen wurden vom Staat kassiert und mußten an das Finanzamt Buchen abgeführt werden. Die Grundstücke der ehemaligen jüdischen Einwohner wurden verpachtet, später ebenfalls verkauft. Bis 1945 ging so ein Großteil des Eigentums der enteigneten Hardheimer Juden an ihre einstigen Nachbarn über.

T 5.8a

Schritte der Enteignung

Schrittweise wurden den jüdischen Bürgern zunächst ihre Eigentumsrechte eingeschränkt und schließlich das gesamte verbliebene Vermögen genommen:

Im Jahr 1938 werden die noch in jüdischem Besitz befindlichen Gewerbebetriebe "arisiert" oder aufgelöst wie die Firma Julius Sinsheimer (Seifensiederei und Getreidehandlung) (oben rechts).

Schon einen Tag nach der Deportation der badischen Juden nach Gurs beschlagnahmt der Gauleiter "das gesamte Vermögen der aus Baden ausgewiesenen Juden" und übergibt die Verwaltung einem "Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen". Diese Anordnung durfte im übrigen nicht veröffentlicht werden (rechts).

Aufgrund der Beschlagnahmung des Vermögens der deportierten Juden wurde eine Inventarisierung durchgeführt (rechts unten). Das Geldvermögen der Deportierten bei der Sparkasse in Hardheim betrug 101.221,08 RM; das Geld wurde gleichfalls beschlagnahmt.

In der letzten Stufe wurde 1942 das Vermögen aller Juden, die emigriert waren, enteignet (links unten).

(GA Hardheim I A 469 / 471)

 

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© 1998-2000 Peter Wanner M.A. 

Anfragen und Informationen zum Thema Jüdische Gemeinde bitte direkt an Herrn Gerhard Wanitschek